Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?
Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn Sie
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche Regelungen:
Die Veterinärbehörde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Veterinärbehörde ist
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Das können Sie in der Regel formlos tun.
Sie erhalten von der zuständigen Stelle auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein Formular.
Ihr Antrag wird zunächst von der unteren Veterinärbehörde geprüft. Eventuell fordert sie Unterlagen nach.
Bevor die Behörde Ihnen eine Erlaubnis erteilt, muss sie diese dem Gemeinsamen Büro der anerkannten Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme vorlegen.
Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie mit schriftlichem Bescheid mit der Post.
mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorlegen:
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie zusätzlich vorlegen müssen.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.
mindestens 4 Wochen, höchstens 4 Monate
keine
28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de