Hilfe in allen Lebenslagen

Die Auflistung umfasst alltägliche Situationen. Hier können oder müssen Sie private oder geschäftliche Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg stellt diese Leistungen zur Verfügung. Mit einem personalisierten Zugang beim Service-BW-Portal ist eine sichere, internetbasierte Kommunikation mit der Verwaltung möglich, etwa mit dem Bürgerbüro. Zudem können auf diesem Weg Anträge online eingereicht und häufig genutzte Dokumente im Dokumentensafe hinterlegt werden. Sie sind dadurch sicher und ortsunabhängig abrufbar.

Was wird gewählt

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt.

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre. Deshalb finden grundsätzlich alle fünf Jahre Wahlen statt.
Die nächste reguläre Landtagswahl findet im Jahr 2026 statt.

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtags.

Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes.

Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn

  • sich der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder selbst aufgelöst hat oder
  • der Landtag durch Volksbegehren/Volksabstimmung aufgelöst wird.

Jeder Wahlberechtigte hatte bei der Landtagswahl am 14. März 2021 eine Stimme.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.

Künftig werden die Wählerinnen und Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben:

  • eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und
  • eine für die Landesliste einer Partei.

Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Zu gegebenem Zeitpunkt werden an dieser Stelle ausführliche Informationen zum neuen Landtagswahlrecht veröffentlicht.

Freigabevermerk

29.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

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