Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kuppenheim

Die Verwaltung ist verpflichtet, regelmäßig den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kuppenheim neu zu kalkulieren.

Die letzte Kalkulation sowie der dazugehörige Gemeinderatsbeschluss zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung erfolgten im Jahr 2023. Auf Grundlage der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr beinhaltet diese Satzung auch den Kostenersatz für Feuerwehrfahrzeuge. Durch die allgemein gestiegenen Fahrzeugbeschaffungspreise im Bereich der Feuerwehr sind ebenfalls die Stundensätze für die Fahrzeuge entsprechend gestiegen. Die Ermittlung der bisherigen Stundensätze erfolgte auf Basis der Anschaffungskosten aus den Jahren 2013 bis 2015. Diese werden nun durch Anschaffungskosten der vom 01.01.2020 bis 30.09.2023 in Dienst gestellten, genormten Feuerwehrfahrzeuge ersetzt. Die Änderung der Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen und tritt rückwirkend zum 19.03.2024 in Kraft. Es wird auf die entsprechende Veröffentlichung der Satzung verwiesen.

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